Der Club führt den Namen “Honda Scene Rhein-Main-Taunus”
Der Club hat seinen Sitz im Rhein-Main-Taunus Gebiet
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§2 Verwaltende Organe
Als Vorsitz (Gründungsmitglieder) sind folgend genannt: Ronny Lehne und Chris Frenzel
Als Clubkassenbeauftragte/r ist folgend genannt: Chris Frenzel
Als Schriftführer/in ist folgend genannt: Melanie Frank
Jedes verwaltende Organ - mit Ausnahme der Gründungsmitglieder - kann jederzeit durch Abstimmung in einer Clubsitzung neu benannt werden
§3 Zweck des Clubs
Der Club ist politisch, rassisch und konfessionell neutral und dient der Unterhaltung
Der Club verfolgt gemeinnützige Zwecke. Etwaige Gewinne werden der Clubkasse zugeführt. Es darf keine Person und kein Verein durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Clubs fremd sind durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden
Der Club ist selbstlos tätig; Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
§4 Eintritt der Mitglieder
Mitglied des Clubs kann jede private Personen werden, die die Volljährigkeit - also das 18. Lebensjahr - erreicht hat und im Besitz eines KFZ des Fabrikates Honda/Acura ist.
Über Aufnahme entscheidet der Vorsitz
Minderjährige sind nicht zum Eintritt berechtigt
Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Club
Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen
Der Eintritt wird mit Eingang der Beitrittserklärung wirksam
Eine Ablehnung der Aufnahme durch den Vorsitz ist nicht anfechtbar
Die Probezeit nach dem Eintritt beträgt 6 Monate
Um ein wirkliches Interesse am Club zu bestätigen, verpflichtet sich jedes Mitglied dazu mindestens 3 mal pro Geschäftsjahr an Clubtreffen teilzunehmen
§5 Austritt der Mitglieder
Jedes Mitglied ist zum Austritt aus dem Club berechtigt
Der Austritt ist unter einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zulässig
Der Austritt ist dem Vorsitz schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an den Vorsitz erforderlich
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch durch Auflösung des Clubs
§6 Ausschluss der Mitglieder
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss des Mitgliedes durch den Vorsitz
Der Ausschluss aus dem Club ist nur bei wichtigem Grund zulässig und nur mit mindestens 2 Stimmen des Vorsitzes möglich
Bei Uneinigkeit des Vorsitzes wird durch eine Abstimmung der Clubmitglieder, im Rahmen einer Clubsitzung entschieden
Der Ausschluss wird durch den Vorsitz an das jeweilige Mitglied schriftlich mitgeteilt
Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung in Kraft treten
Der Ausschluss soll den Mitgliedern des Clubs durch den Vorsitz unverzüglich bekanntgegeben werden
Die Entscheidung des Vorsitz ist nicht anfechtbar
Der Vorsitz behält sich das Recht vor bis zu 3 Verwarnungen auszusprechen, dies geschieht schriftlich oder mündlich
§7 Clubbeitrag
Es ist ein Clubbeitrag zu leisten
Die Höhe des Clubbeitrages beläuft sich auf 5€ pro Person und Monat
Der Beitrag ist bis spätestens den 5. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen
Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben
Der Betrag ist persönlich an den/die Clubkassenbeauftragte/r oder auf das clubeigene PayPal-Konto (paypal@honda-scene-rmt.de) zu entrichten
Bei persönlicher Bezahlung ist der/die Clubkassenbeauftragte/r verpflichtet einen Nachweis zu erbringen
Ein/e Clubkassenbeauftragte/r kann jederzeit bei einer Clubsitzung neu gewählt werden
Die Clubkasse wird als transparenter Gegenstand gesehen, jeder Einzelne hat zu jeder Zeit das Recht, im Rahmen einer Clubsitzung auf Einsicht
§8 Club Zeichen, Kleidung und weiteres
Jedes Mitglied erhält als Begrüßungsgeschenk einen kleinen Clubaufkleber (ca. 2cm x 30cm)
Jedes Mitglied hat auf seinem Fahrzeug erkenntlich zu machen, dass es dem Club angehört, dies geschieht durch Anbringung eines Clubaufklebers am Fahrzeug
Sollte eine Anbringung des Aufklebers nicht möglich sein, so ist das Mitglied berechtigt andere Vorschläge vorzubringen wie z.B. Kennzeichenhalter, Kennzeichen ö.ä.
Die Kosten für das Erkennungszeichen ist von dem jeweiligen Mitglied selbst zu entrichten
Clubkleidung, kann über den Club- Shop bestellt werden
Auf öffentlichen Treffen ist jedes teilnehmende Mitglied mit seinem Honda/Acura zu erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, kann er gerne als Beifahrer daran teilnehmen. Clubinterne Treffen sind davon ausgeschlossen.
§9 Clubsitzungen
Eine Clubsitzung erfolgt mindestens 1x Jährlich und wird protokolliert
Die Sitzung erfolgt auf neutralem Boden
Jedes Mitglied ist berechtigt eine Clubsitzung zu fordern
Der Vorsitz behält sich das Recht vor, Sitzungen zu terminieren und bekannt zu geben
Clubsitzungen dienen Abstimmungen o.ä.
Die Clubsitzung wird durch eine Beschlussfassung beendet
Der Club ist verpflichtet bei einer Jahressitzung die Bilanzen offen zu legen
§10 Beschlussfassung
Jedes Mitglied verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme
Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag der Mehrheit der Anwesenden, ist schriftlich und geheim abzustimmen
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit wird der Antrag abgelehnt und / oder überarbeitet
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von mindestens dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich
Die Clubsitzung wird vom/von der Schriftführer/in und gleichzeitig als Unterstützung des/der Schriftführers/Schriftführerin akustisch dokumentiert
§11 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse
Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen
Die Niederschrift ist von den Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben
Jedes Clubmitglied ist berechtigt die Niederschrift einzusehen
§12 Sonstige Bestimmungen
Die Kassenführung ist nach gesetzlichen Bestimmungen zu führen
Die Kasse muss vom Clubkassenbeauftragten einmal im Jahr rechnerisch und sachlich geprüft werden. Der Kassenbericht ist schriftlich niederzulegen
§13 Auflösung des Clubs
Der Club kann durch Beschluss der Vereinsversammlung aufgelöst werden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorsitz
Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes wird das Vermögen einem gemeinnützigen Verein zugesprochen, der bei jeder Jahresversammlung ernannt wird
§14 Haftung
Der Club haftet für keine Angelegenheiten.
Jedes Mitglied ist selbsthaftend!
Der Vorsitz behält sich das Recht vor, die erhobenen Daten zur Person, zum Fahrzeug oder anderen relevanten Dingen, ohne Zustimmung der betreffenden Person an Behörden wie z.B. Polizei oder der geschädigten Personen weiter zu geben.
§15 Persönliche Daten
Persönliche Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht missbraucht werden
Jedes Mitglied ist verpflichtet den Nachweis über Alter sowie bei Fahrzeughaltung den Nachweis über ein gültiges Dokument zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorzuweisen.
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist jedes Mitglied verpflichtet einen Versicherungsschutz zu gewährleisten